Die aktive Wahrnehmung unseres Stimmrechts ist ein wichtiger Bestandteil unserer Anlagestrategie. In diesem Insight erläutern wir, was genau wir uns darunter vorstellen, und präsentieren eine kurze Zusammenfassung unserer internen Richtlinien zu Abstimmungen in Generalversammlungen. Zudem wird in Grundzügen beleuchtet, welche Herausforderungen sich aus Abstimmungsanträgen aus den Reihen der Aktionäre ergeben und wie wir darauf reagieren.
Einleitung
Ziel
Wir verstehen uns als Eigentümer der Unternehmen, deren Aktien wir in unserem Portfolio halten. Da wir uns nur an börsenkotierten Unternehmen beteiligen, halten wir ausschließlich Aktien mit Stimmrechten. Dies gibt uns das Recht, unsere Meinung zu Anträgen des Unternehmens per Abstimmung zum Ausdruck zu bringen. Als Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortliches Investieren sind wir zudem zur Abstimmung verpflichtet. Wir üben unser Stimmrecht aktiv und methodisch gemäß den Leitlinien des Deep Research Fund aus. In diesem Insight möchten wir diese Leitlinien vorstellen und erläutern, wie wir unsere Abstimmungsentscheidungen treffen.
Zeithorizont
Als langfristig orientierter Anleger berücksichtigt der Deep Research Fund bei Abstimmungen die Entwicklung des Unternehmens über mindestens die nächsten fünf Jahre. Mit unseren Stimmen wollen wir die Anstrengungen unseres Portfoliounternehmens in Sachen Nachhaltigkeit und gute Unternehmensführung sowie seine langfristige Strategie unterstützen. Dabei hat die langfristige und nachhaltige Wertsteigerung für uns stets Vorrang vor kurzfristigen Gewinnen.
Enthaltung und Dissens
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Stimmrecht zu nutzen. Dazu gehört auch die Stimmenthaltung. Eine Nichtbeteiligung an einer Abstimmung wird manchmal als Gegenstimme gewertet, manchmal aber auch als Enthaltung. Um Fehlinterpretationen auszuschließen, vermeiden wir es, unsere Präferenzen durch Nichtabgabe unserer Stimme zu signalisieren. Stattdessen üben wir unser Stimmrecht aktiv aus und wenden uns bei wesentlichen Dissenspunkten an die Investor-Relations-Abteilung des Portfoliounternehmens, um unsere Sichtweise zu erläutern.
Für die verantwortungsbewusste Wahrnehmung des Stimmrechts ist jedoch eine solide Informationsgrundlage erforderlich. Liegen nicht genügend Informationen für eine fundierte Entscheidung vor, halten wir eine Stimmenthaltung – verbunden mit der Forderung an das Unternehmen nach mehr Transparenz und Offenlegung weiterer Informationen – für angemessen.
Lehnen wir Anträge seitens des Unternehmens ab, versuchen wir unsere Kritik konstruktiv zum Ausdruck zu bringen. Sind wir beispielsweise mit den Vergütungspaketen nicht einverstanden, stimmen wir gegen die Bonusstruktur und nicht gegen die Wiederwahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses. Anschließend suchen wir das Gespräch mit dem Unternehmen. Ähnlich verhält es sich bei Dissens bezüglich der Zusammensetzung des Verwaltungsrats: Wir stimmen dann gegen die Wahl bzw. Wiederwahl bestimmter Verwaltungsratsmitglieder, aber nicht gegen die Wiederwahl der Mitglieder des Nominierungsausschusses. Auch hier sprechen wir das Unternehmen direkt an und legen unsere Ansichten zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats dar. Wir sind der Meinung, dass eine Ablehnung des gesamten Ausschusses unsere Anstrengungen untergraben würde, einen kompetenten und diversen Verwaltungsrat zu bilden.
Widersprüchliche Präferenzen
Es kommt vor, dass unsere Präferenzen im Widerspruch zueinander stehen. Zum Beispiel kann ein neues Mitglied des Verwaltungsrats die Diversität im Gremium reduzieren, aber mit seinem spezifischen Fachwissen gleichzeitig die Kompetenz des Prüfungsausschusses stärken. Wir behalten uns das Recht vor, als Team situativ zu beurteilen, ob eine graduelle Verbesserung in einem Bereich eine graduelle Verschlechterung in einem anderen Bereich überwiegt. Anschließend würden wir das Gespräch mit dem Unternehmen suchen, um unsere Bedenken zu äußern und eine bessere Lösung zu erarbeiten.
Betriebliche Angelegenheiten
1. Genehmigung von Abschlüssen
Grundsatz
Unsere Beurteilung des Potenzials eines Unternehmens basiert auf der Berichterstattung dieses Unternehmens. Wir verwenden keine Daten von Drittanbietern. Deshalb benötigen wir ausreichend detaillierte und transparente Berichte, um die operative Leistung, das Risikoprofil und den aktuellen Geschäftsverlauf des Unternehmens beurteilen zu können.
Leitlinien
2. Wahl der Revisionsstelle
Grundsatz
Unabhängige Wirtschaftsprüfer spielen eine entscheidende Rolle, denn sie bestätigen, ob die Berichte des Unternehmens zuverlässig und vertrauenswürdig sind. Die gewählte Revisionsstelle muss deshalb sachkundig und unabhängig sein.
Leitlinien
3. Gewinnverwendung
Grundsatz
Als langfristig orientierter Anleger liegt uns die langfristige Zukunft des Unternehmens am Herzen. Als langfristig definieren wir einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren. Die Gewinnverwendung muss die langfristige Strategie des Unternehmens unterstützen und für eine weiterhin konservative Kapitalstruktur sorgen.
Leitlinien
4. Vergütung
Grundsatz
Ebenso wollen wir, dass die Unternehmensleitung auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens bedacht ist, statt für kurzfristige Aktienkurssteigerungen belohnt zu werden. Nach unserer Meinung sollten Bonussysteme so gestaltet sein, dass sie die Umsetzung der langfristigen Strategie und der Nachhaltigkeitsinitiativen des Unternehmens unterstützen. Das Eingehen von Risiken für kurzfristige Gewinne sollte nicht gefördert werden.
Leitlinien
Der Verwaltungsrat
1. Zusammensetzung des Verwaltungsrats – Kompetenzspektrum
Grundsatz
Der Verwaltungsrat spielt als Kontrollorgan der Geschäftsleitung eine wichtige Rolle. In unseren Portfoliounternehmen sollen die Mitglieder des Verwaltungsrats zusammen über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um diese Aufsichtsfunktion ausüben zu können. Die Zusammensetzung muss so gewählt werden, dass der Verwaltungsrat kompetent und funktionsfähig bleibt./p>
Leitlinien
2. Zusammensetzung des Verwaltungsrats – Diversität
Grundsatz
Wir sind fest davon überzeugt, dass Diversität im Verwaltungsrat das Risikomanagement verbessert, den Diskurs sowie die Führungsstärke fördert und die Gefahr von Gruppendenken und übermäßigem Konservatismus verringert. Es sollte auch keine Machtkonzentration bei einzelnen Mitgliedern des Verwaltungsrats geben.
Leitlinien
Weitere Themen
1. Anträge von Aktionären
Grundsatz
Zusätzlich zu den vom Unternehmen eingebrachten ordentlichen Anträgen, über die die Generalversammlung abstimmt, können Aktionäre eigene Anträge stellen. Diese Anträge zielen häufig darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, den Verwaltungsrat zu bestimmten Maßnahmen zu verpflichten oder auf andere Weise die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu beeinflussen. Da jeder Aktionärsantrag individuell ist, ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich. Die folgenden Leitlinien zeigen die Kriterien auf, anhand derer wir entscheiden, ob wir einen bestimmten Aktionärsantrag unterstützen.
Leitlinien
Wir unterstützen Aktionärsanträge, die:
2. Aussergewöhnliche Situationen
Grundsatz
Es gibt zahlreiche weitere Punkte, über die abgestimmt werden kann, z. B. Änderungen der Rechnungsperiode des Unternehmens, Änderungen der Berichtswährung, Änderungen der Statuten usw. Für alle außergewöhnlichen Situationen bieten die folgenden Leitlinien eine Orientierungshilfe für unser Abstimmungsverhalten.
Leitlinien
Erstveröffentlichung: Dezember 2022 Neuste Version: Dezember 2024